FC Alanya Essen 199 eV

Durchführungs - Bestimmungen

Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Kreises 13 Essen-NW für das Spieljahr 2007/2008 gemäß §§ 1 und 42 DSpO/WFLV

Für alle Vereine unseres Kreises gelten die vom Verbands-Fußball- Ausschuss in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 12 vom 13. Juni 2007 veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien, die im Internet unter www.fvn.de eingesehen werden können.

Zusätzlich wurden auf der Arbeitstagung am Montag, dem 23. Juli 2007 folgende Punkte festgelegt.

1. Anstoßzeiten
Aufgrund der Überlegung unserer Sportplätze werden alle Vereine gebeten, Abweichungen von den amtlichen Anstoßzeiten, die besonders bei Spielen gegen untere Mannnschaften auftreten können, nicht zu beanstanden und anzuerkennen.
2. Einladung der Gastvereine
Der Spielpartner ist mindestens sechs Tage vor dem Spiel einzuladen. Ist ein Verein drei Tage vor dem Spiel noch nicht über die Anstoßzeit informiert worden, so hat er sich beim Gastgeber danach zu erkundigen oder, wenn er dort niemanden erreicht, sofort den Gruppenleiter zu informieren. Nichtbeachtung kann ein Ordnungsgeld und/oder Punktabzug zur Folge haben.
3. Schiedsrichter
Einladung der Schiedsrichter
Die Ansetzungen für alle Kreisligen werden vom KSA Christian Sorgatz mit den Spielpaarungen rechtzeitig im DFBnet unter www.fussball.de und auf der Kreisseite unter www.kreis13.fvn.de eingestellt. Eine Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen erfolgt ab dieser Spielzeit nicht mehr. Die Schiedsrichter sind dann von den Platzvereinen zehn Tage vor dem Spiel einzuladen. Der Platzverein ist beweispflichtig. Die Vereine werden gebeten, bei diesen Einladungen jedoch nur mit Bestätigungsmitteilung (kein Einschreiben) zu arbeiten. Sollten die Platzvereine dann bis spätestens zwei Tage vor dem Spiel die Bestätigung des Schiedsrichters noch nicht zurück erhalten haben, bitte den KSA Christian Sorgatz informieren.
Schiedsrichter in der Kreisliga C
Sollte in der Kreisliga C der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheinen, ist das Spiel trotzdem auszutragen. Hier hat dann der Gastverein das Vorrecht der Spielleitung. Verzichtet er auf dieses Recht, ist das Spiel vom Gastgeber zu leiten. Ein Meisterschaftsspiel der Kreisliga C sollte auf keinen Fall ausfallen, weil der angeforderte Schiedsrichter nicht erschienen ist. (Hinweis auf § 5 Abs.3 der Schiedsrichterordnung WFLV)
Schiedsrichterassistenten
Jeder Verein stellt zu den Spielen der Seniorenmannschaften einen geeigneten Sportkameraden als Schiedsrichterassistent. Dieser ist im Spielbericht einzutragen.
Schiedsrichter bei Freundschaftsspielen und Turnieren
Zu den Spielen der AH-Mannschaften, zu Freundschaftsspielen und Turnieren sind die Schiedsrichter ebenfalls beim KSA Christian Sorgatz anzufordern.
4. Spielbericht
Der Spielbericht ist in4-facher Ausführung rechtzeitig vor dem Spiel auszufüllen. Das Original und der erste Durchschlag werden durch den Spielleiter an den zuständigen Gruppenleiter gesandt. Der zweite und der dritte Durchschlag ist für die Spielpartner. Der Platzverein sorft dafür, dass dem Spielleiter ein ausreichend frankierter Bliefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Gruppenleiters vorliegt.
Trikots mit Rückennummern
In den Spielen der Kreisligen müssen Trikots mit Rückennummern getragen werden und mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Bitte dabei die zu Beginn des Spiels eingesetzten Spieler in die ersten elf Spalten des Spielbercihtes eintragen.
Fehlende Spielerpässe
Haben an einem Spieltag Pässe gefehlt, so ist die Spielberechtigung unaufgefordert bis spätestens eine Woche danach Montags im Kreis dem zuständigen Gruppenleiter durch Vorlage des Original-Spielerpasses (keine Kopie) nachzuweisen.
Spielerpasskontrolle
Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter bei allen Spielen vor Spielbeginn unaufgefordert zur Kontrolle vorzulegen. Der Schiedsrichter überprüft vor dem Spiel, ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler tatsächlich anwesend sind.
5. Einnahmen
Die Einnahmen verbleiben beim Platzverein. Die Vereinsvertreter einigten sich auf folgende Mindesteintrittspreise:
Kreisliga A                    Erwachsene          € 2,50
Kreisliga B und C        Erwachsene          € 2,00
Die reduzierten Einnahmen für Rentner, Arbeitslose, Jugendliche und Schüler regeln die Vereine selbst. Der Gastverein erhält für insgesamt 20 Personen freien Eintritt. Bei Pokal- und Entscheidungsspielen werden besondere Hinweise gegeben.
6. Torverhältnis
In unseren Kreisligen werden bei Punktgleichheit die Auf- bzw. Absteiger durch Entscheidungsspiele ermittelt.
7. Turniere
Anträge auf Durchführung von Turnieren sind in 2-facher Ausfertigung auf Vereinsbogen formlos bis zum 31. Januar 2008 beim KFA-Vorsitzenden Clemens Lüning einzureichen. Der antragsstellende Verein erhält dann eine Ausfertigung mit dem Eingangsvermerk des Kreises zurück. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden zurückgewiesen. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Durchführung von Hallenturnieren, die sofort zu stellen sind, nachdem die -sport- und Bäderbetriebe die Nutzung einer Halle genehmigt haben (kopie bitte mit einreichen). Senioren-Turniere sollten erst nach Beendigung der Meisterschaftsspiele durchgeführt werden. Bei Turnieren an Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam haben angesetzte Pflichtspiele Vorrang.
Vier Wochen vor dem Turnier ist der Vordruck "Antrag auf Genehmigung eines Fußball-Tunriers" sorgfältig ausgefüllt mit dem Spielplan und den Durchführungsbestimungen beim KFA-Vorsitzenden Clemens Lüning einzureichen. Gleichzeitig sind auch die Sportkameraden zu benennen, welche die Turnierleitung übernehmen werden. Zwei Wochen vor dem Turnier sind die Schiedsrichter beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Ein genauer Spielplan ist den richtig frankierten Einladungen beizufügen. Erst danach gilt das Turnier als genehmigt.
Durchführung nicht genehmigter Turniere
Vereine, die nicht genehmigte Turniere durchfrühren, werden in das gemäß § 4, Abs. 3o der RuVO/WFLV vorgesehene Ordnungsgeld genommen. Außerdem wird diesen Vereinen untersagt, im folgenden Kalenderjahr ein Turnier auszurichten oder an einem Turnier eines anderen Vereins teilzunehmen.
Nichtantreten bei Turnieren
Für das Nichtantreten bei Turnieren (Senioren- und AH-Mannschaften) mit verkürzter Spielzeit wird ein Ordnungsgeld gemäß § 4, Abs. 3c RuVO/WFLV für jeden Turniertag ausgesprochen. Dies gilt auch für Hallenturniere.
Bei Turnieren mit Spielen über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage, eine Woche oder länger) und einer Spielzeit von mindestens 2 x 30 Minuten, wird ein Ordnungsgeld für jedes Spiel ausgesprochen. Ebenfalls wird dem Verein untersagt im folgenden Kalenderjahr ein Turnier selbst auszurichten oder an einem Turnier eines anderen Vereins teilzunehmen. Diese Regelung tritt auch in Kraft, wenn ein Verein die erteilte Zusage zur Teilnahme nicht mindestens vier Wochen vor dem Turnier zurückzieht und dieses dem veranstaltenden Verein schriftlich mitteilt. Bei Eingaben ist der absagende Verein beweispflichtig.
8. Sportplätze
Alle Vereine sind gehalten, ihre Sportplätze einmal gründflich zu überprüfen (Spielfläche, Tore, Maße der Tore, Netze, Eckfahnen usw.) und evtl. Mängel selbst zu beseitigen oder durch die Stadt beseitigen zu lassen. Der KFA wird die Plätze bei seinen Spielbeobachtungen abnehmen.
Freihaltung der Innenräume
Bei allen Spielen hat der Platzverein dafür Sorge zu tragen, dass die Spielfeldinnenräume von Zuschauern freigehalten werden.
9. Alt-Herren-Spiele und Freizeit-Fußball
Wir verweisen auf die verbandseinheitlichen Richtlinien, die vom Präsidium des FVN in der Amtlichen Mitteilung Nr.18 vom 06. September 2000 veröffentlicht worden sind.
10. Anforderung der Platzkommission
Hat ein Verein bei schlechten Platzverhältnissen die Platzkommission angefordert, so sind nach der Platzbesichtung die enstandenen Auslagen zu erstatten. (Die zuständige Platzkommissionen sind auf unserer Seite Spielbetrieb
11. Anforderungen der Kreisaufsicht
Wünscht ein Verein zu einem Spiel Kreisaufsicht, so hat er diese spätestens eine Woche vor dem Spiel schriftlich beim zuständigen Gruppenleiter anzufordern. Vor dem Spiel sind der Kreisaufsicht die entstandenen Auslagen vom Antragssteller zu erstatten.
12. Gruppeneinteilung, Gruppenleiter, Rahmenspielplan, Spielplan
Alle Vereine wurden schriftlich informiert. Die Spielpläne sind ins DFBnet bereits eingestellt und können unter www.fussball.de eingesehen und ausgedruckt werden. In den Amtlichen Mitteilungen erfolgt die Veröffentlichung mit den jeweiligen Schiedsrichteransetzungen.
Gruppenleiter
Frank Baginski, Bäuminghausstr.90, 45326 Essen, Tel./Fax: 0201-369807, Mobil: 0176-51264403, e@mail: in Bearbeitung
Kreisliga B (Gruppen 1 + 2), Kreisliga C (Gruppe 3), Diebels-Pokal, Senioren - Freundschfatsspiele und Turniere
 
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